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Allgemeine Bestimmungen zum Auftrag an die mmberatung ag ab 1. Januar 2018

I. Kosten

  1. Berechnung nach Aufwand
    Die Dienstleistungen der mmberatung ag werden nach Aufwand erbracht.
    Massgebend ist der von der mmberatung ag für die Erfüllung des Auftrages als geboten erachtete Aufwand gemäss der Leistungserfassung der mmberatung ag (inkl. Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Administration [von der Eröffnung des Mandats bis zur Beendigung, inkl. Rechenschaftsablegung] und Reisezeit).

  2. Honoraransätze
    Die mmberatung ag legt die Ansätze in ihrer Honorarordnung fest.
    Massgebend sind die Ansätze, die für den Zeitraum, als der Aufwand angefallen ist, von der mmberatung ag festgesetzt worden sind.

  3. Spesen
    Spesen werden zusätzlich verrechnet. Die mmberatung ag hat bei jeder Rechnungsstellung die Wahl, die Spesen effektiv oder pauschal nach Durchschnittswerten zu berechnen.

  4. Zuschläge
    Die mmberatung ag kann auf den Ansätzen in ihrer Honorarordnung aus sachlichen Gründen Zuschläge erheben.
    Als sachliche Gründe gelten insbesondere:

    Der Zuschlag tritt ab Bekanntgabe durch die mmberatung ag in Kraft.
    Wenn die mmberatung ag in einer Rechnungsstellung auf den Zuschlag verzichtet, so gilt dies nicht als Verzicht für zukünftige Rechnungstellungen.

    • besonders dringliche, schwierige, wichtige oder risikoreiche Arbeiten

    • Arbeiten ausserhalb der üblichen Geschäftszeit (08:00 – 18:00 Uhr von Montag bis Freitag)

    • Arbeiten für Kunden, die der mmberatung ag keinen Auftrag als Treuhänderin und Versicherungsmaklerin, sondern nur für einzelne besondere Aufträge erteilen

  5. Steuern und Abgaben
    Steuern und Abgaben (insbesondere allfällige MWST) sind in den Honoraransätzen nicht eingeschlossen und werden zusätzlich verrechnet.

  6. Abrechnungsmodus
    Die mmberatung ag hat das Recht, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Der Abrechnungsmodus (z.B. Häufigkeit der Rechnungsstellung, Teilrechnungen u.s.w.) liegt im Ermessen der mmberatung ag.

  7. Zahlungsbedingungen
    Rechnungen der mmberatung ag sind, ohne anderslautende Mitteilung, innert 30 Tagen zahlbar.
    Mit Ablauf dieser Frist tritt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und er hat zusätzlich 5 % Verzugszinse pro Jahr zu bezahlen.
    Ohne anderslautende Mitteilung des Kunden gilt eine Rechnung nach Ablauf von 10 Tagen nach Versand als anerkannt.

  8. Verrechnung
    Die Verrechnung von Gegenforderungen mit der Honorarforderung der mmberatung ag ist nicht zulässig.
     

II. Haftung

Für direkten Schaden aus Vertragsverletzungen übernimmt die mmberatung ag eine Haftung bis maximal CHF 3‘000‘000, sofern neben den anderen Haftungsvoraussetzungen auch nachgewiesen wird, dass der Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Einwendungen und Einreden bleiben vorbehalten.
Jede weitere Haftung irgendwelcher Art, insbesondere für Folgeschäden und indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

III. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören.
Bei Zweifeln über die Zugehörigkeit einer Information oder Wahrnehmung zu Geschäftsgeheimnissen der anderen Partei besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im bisherigen Umfang weiter.
Die Geheimhaltungspflicht wird nicht verletzt, wenn Informationen auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Pflicht bzw. einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung bzw. zur Durchsetzung von Ansprüchen gestützt auf diesen Vertrag Dritten zugänglich gemacht werden müssen. Die andere Partei ist in einem solchen Fall vorgängig zu informieren. Sofern dem zwingende gesetzlichen Pflichten entgegenstehen, ist die Information der anderen Partei sofort nachzuholen, wenn dem keine gesetzlichen Pflichten mehr entgegenstehen.

 

IV. Retentionsrecht

Die mmberatung ag hat ein Retentionsrecht an allen sich in ihrem Besitz befindlichen Dokumenten und anderen Sachen, die dem Kunden nach Beendigung des Auftrages auszuhändigen sind, bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars.

V. Beendigung

Beide Parteien haben das Recht, den Auftrag jederzeit zu kündigen.

 

VI. Schlussbestimmungen

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB finden auf alle Rechtsverhältnisse zwischen den Kunden und der mmberatung ag Anwendung, auch wenn die Verträge mündlich geschlossen worden sind.

  2. Form von Änderungen und Ergänzungen
    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform oder einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (z.B. E-Mail). Die Vereinbarung des Umfanges eines Auftrages unterliegt jedoch keinem Formvorbehalt.

  3. Anwendbares Recht
    Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

  4. Verfahren bei Streitigkeiten

    • Verhandlungspflicht
      Bevor das Gericht angerufen wird, versuchen die Parteien, Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag einvernehmlich zu regeln.

    • Gerichtsstand im Gerichtsverfahren
      Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist der Sitz der mmberatung ag.

  5. Salvatorische Klausel
    Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien zu einer vertraglichen Regelung, welche dem hypothetischen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht, hätten die Parteien die Ungültigkeit der entsprechenden Bestimmungen gekannt.
    In entsprechender Weise sind Lücken des Vertrages zu schliessen.


     

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